Bald Grundeinkommen für alle?

Ich weiß, ich übertreibe schon mal gerne, aber als ich diese Zahlen heute im SPON laß, hat's mir die Sprache verschlagen:

Demnach fließt fast ein Drittel aller in Deutschland erwirtschafteten Gelder in soziale Leistungen. 2008 wurden rund 720 Milliarden Euro für soziale Zwecke ausgegeben.

Kurz dividiert, ergibt ca. 731,70 Euronen pro Einwohner und Monat.
Bar auf die Hand, für jede/n!
Ein bisschen gerecht verteilt, wäre damit ein komfortables Grundeinkommen für die gesamte Bevölkerung doch locker zu finanzieren.
Aber irgendetwas läuft da schief!

4 Antworten to “Bald Grundeinkommen für alle?”

  1. …und man könnte uns jetzt vorwerfen, wir wollten das Sozialsystem abschaffen, denn es gäbe ja dann kein Geld mehr für behinderte Menschen und Menschen, die z.B. besonderer Pflege bedürfen. Nun, durch die Abschaffung der zu nichts nützlichen (nur zur Verwaltung) Bundesagentur für Arbeit würden wir auch dafür Geld haben. Auch wenn das nicht reichen sollte, gibt es noch weitere Einsparungen mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Was ich an so einer Stelle besonders gern betone ist, dass wir nicht unbedingt immer mit dem Taschenrechner denken sollten. Es geht prinzipiell um die Überzeugung, dass es schon heute tatsächlich finanzierbar ist. Viele Grüße und auf das bald kommende bedingungslose Grundeinkommen.

    • arnarscho Says:

      Ich glaube auch nicht, dass es sich hier um ein finanzielles Problem handelt, sondern eher um ein psychologisches: Wie kann jemand einfach so Geld kriegen, obwohl er nichts arbeitet?
      Dabei werden wir, dank moderner Technik, nie wieder Vollbeschäftigung bekommen. Es sei denn, wir landen wieder in der Steinzeit. Was aber auch keiner will.

      Sehr schön drückt das Prof. Peter Ulrich in einem deiner Videos aus:

      Die Folgeprobleme, die wir haben, z.B. eben die chronische Massenarbeitslosigkeit, sind das Resultat einer Erfolgsgeschichte, nicht eines Misserfolgs.

      Es wäre nur langsam an der Zeit, dass auch alle an dieser Erfolgsgeschichte teilhaben könnten.

  2. Jörg T. Says:

    Das bedingungslose Grundeinkommen ist die wichtigste soziale Leistung überhaupt, die der Staat (also die Gemeinschaft) an jeden Einzeln auszugeben hat! Sie könnte dann auch beinahe die einzigste sein, in etwa in der oben schon vorgerechneten Höhe (rund 700 Euro und darüber pro Monat).

    Abschaffen darf man durch das bGE aber ein paar bisherige Leistungen nicht: Wohngeld und Zuschüsse für Menschen in Pflege, vielleicht noch paar mehr.

    Die Mieten sind mancherorts hoch, da muß also entsprechend dem Mietspiegel „ein Extra“ ausgereicht werden an die, die nachweislich keinen billigeren Wohnraum in ihrer Region oder Stadt finden können. Ein Zwangsumzug in eine andere Stadt oder Region wie bei Hartz IV darf es nicht geben!

    Und die Sache mit pflegebedürftigen Menschen, die mehr als die 700 Euro monatlich „verbrauchen“ (müssen), ist sicher nicht diskussionswürdig. Da muß auf Antrag ein „Extra“ zum bGE ausgereicht werden!

    …..

    Her mit dem bGE! 2010!

    Zunächst ist es für alle Neugeborenen, Kinder bis 14 Jahren (18?) und die Bedürftigen (Hartz4ler und Sozialhilfeempfänger) einzuführen. Wer dann auf dieses Niveau abrutscht (Hartz4/Sozialhilfe), weil er bspw. keine Arbeit mehr hat und findet, bekommt es ab dann auch. Als einzige Bedürftigkeitsprüfung (völlig bedingungslos kann man nun mal kein bGE EINFÜHREN!) kann dann die Auswertung der Steuererklärung und/oder die Arbeitslosenmeldung (Kündigungsschreiben der Fa.) gelten. Mehr ist m. E. n. nicht notwendig.

    SO führt man sinnvollerweise ein bGE ein! Da ist niemand benachteiligt, denn jeder kann sofort in den Genuß kommen, er oder sie muß nur eben einen (leicht zu machenden) Nachweis erbringen, daß man ab sofort auf die Unterstützung in Form des bGEs angewiesen ist. Ist der nachweis erbracht, bekommt die Person ab da ein Leben lang die „Stütze“, egal ob sie wieder in Arbeit kommt und hinzuverdient oder nicht.

    Kommt sie dann wieder in Arbeit, wird das bGE vom Lohn einbehalten und an den Staat zurückgeführt. Das bGE darf den Lohn/das Gehalt nicht zusätzlich aufstocken! Schließlich soll auch hier niemand benachteiligt werden, nicht wahr?!

    Wer also arbeitslos geworden ist, dann das bGE bekommt und dann wieder Arbeit findet/will, dennoch weiterhin und bis zum Lebensende Anspruch auf das bGE hat, der hat auch nicht mehr als der Kollege in selbigem Arbeitsverhältnis, der bislang nicht gekündigt wurde und daher auch bislang keinen Nachweis liefern konnte, ab sofort auf das bGE angewiesen zu sein.

    Verstanden?

    Ist eigentlich ganz einfach. 🙂

  3. Hi, hab das so eine Frage an dich. Ich habe jetzt das „Deutschland sucht den bGE-Kandidaten“-Spiel bei Facebook gestartet:
    http://www.facebook.com/apps/application.php?id=124236182237

    Und wollte dich fragen, ob du Lust hättest so eine Facebook-Box bei dir in die Seite einzubauen?
    Beispiel:
    http://codeschnipselbge.blogspot.com/

    Wenn ja, den Code findest du hier:
    http://snippets.dzone.com/posts/show/7620

    Damit würden wir auf unsere bGE-Kandidaten aufmerksam machen.

    Viele Grüße bgenymous

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